Die Stadt Bad Arolsen erhielt in 2017 die Anerkennung als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung in Hessen. Durch das Förderprogramm soll die Stadt mit ihren Stadtteilen zukunftsfähig bleiben, die gute Wohn- und Lebensqualität gesichert und aktiv gestaltet werden.
In 2018 wurde in zahlreichen Terminen auf gesamtkommunaler Ebene durch die Bürger mit Unterstützung des Planungsbüros Bioline das sogenannte "IKEK" - Integriertes kommunales Entwicklungskonzept entwickelt. Neben einer Bestandsaufnahme und Analyse bietet es eine zukunftsweisende Handlungsstrategie für die Stadt Bad Arolsen.
Ein wichtiger Baustein der Dorfentwicklung ist auch der Erhalt der lokalen Baukultur. Nach der Abnahme des IKEK durch die WI-Bank und zustimmenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung haben private Bauherren die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung ihrer Umbau- und Sanierungsmaßnahmen zu stellen.
Für private Bauherren in den Ortsteilen Bühle, Braunsen, Kohlgrund, Landau, Massenhausen, Mengeringhausen, Neu-Berich, Schmillinghausen und Volkhardinghausen besteht die Möglichkeit, im Programm der Dorfentwicklung einen Antrag auf finanzielle Förderung ihrer Umbau- und Sanierungsmaßnahmen zu stellen. Voraussetzung ist eine Lage des Gebäudes innerhalb der ausgewiesenen Fördergebiete der Dorfentwicklung Bad Arolsen und ein Gebäudealter bis ca. 1950.
Eine wichtige Grundbedingung für eine Förderung ist, dass sich das betroffene Gebäude innerhalb eines Fördergebiets befindet und/oder als Einzelkulturdenkmal gilt. Sobald dies der Fall ist, können Hauseigentümer das kostenfreie Beratungsangebot des Architekturbüros Ute Friedrich in Anspruch nehmen und mit ihr gemeinsam eine Beschreibung ihres Vorhabens sowie eine grobe Kostenschätzung erarbeiten. Die eigentliche Antragstellung läuft dann über den Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung des Landkreises Waldeck-Frankenberg in einem Online-Verfahren.
Wesentliche Anforderungen im Zuge der Antragstellung sind, dass die Vorhaben im besonderen Maße zur Energieeinsparung, zur Wohnraumschaffung (z.B. in ehem. Wirtschaftsgebäuden) und/oder zum Erhalt der lokalen Baukultur beitragen. Schönheitsreparaturen (z.B. Fassadenanstrich, Anstreichen von Fenstern und Türen) und/oder Maßnahmen, die ausschließlich einer Innenrenovierung dienen, sind nicht förderfähig. Generell gilt: Die Förderung einer privaten Sanierungsmaßnahme über die Dorfentwicklung ist nur möglich, wenn das Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Die Laufzeit der Dorfentwicklung in der Stadt Bad Arolsen endet am 31.12.2024, eine frühzeitige Antragstellung wird daher seitens des Fachdienstes Dorf- und Regionalentwicklung dringend empfohlen.
Für die Kernstadt und Helsen stehen Fördermöglichkeiten durch das Programm Stadtumbau Bad Arolsen zur Verfügung.
Ein Beratungsbüro ist beauftragt, das eine für die Bauherren kostenlose Erstberatung anbietet.
PDF-Datei ansehen
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung
Frau Ute Schultz
Briloner Landstraße 60 (Postanschrift: Südring 2)
34497 Korbach
Architekturbüro Ute Friedrich
Schulstraße 1
34516 Vöhl-Basdorf
+49 5635 232
+49 151 19 44 94 77
+49 5635 99 12 60
tfrdrchf-rchtktrd
PDF-Datei ansehen
PDF-Datei ansehen
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen