Mitzubringende Unterlagen bei Importfahrzeugen:
• Ausländische Fahrzeugpapiere
• Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung)
• Verzollungsnachweis, wenn das Fahrzeug aus einem Land importiert wurde, das kein Mitglied der Europäischen Union ist
• Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU).
• elektronische Versicherungsbestätigung ("eVB-Nummer")
• SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (siehe Downloads)
• Personalausweis, Reisepass oder EU-Aufenthaltstitel
• ggf. ausländische Kennzeichenschilder
• ggf. Vollmacht zur Zulassung durch Dritte (siehe Downloads)
• ggf. technisches Gutachten einer Prüforganisation, ggfs. Einzelbetriebserlaubnis (zu beantragen bei der Bündelungsbehörde Fulda, nur erforderlich bei Gutachten nach § 19 Abs. 2 StVZO) oder bei Neufahrzeugen eine nationale Fahrzeug-Einzelgenehmigung nach Art. 45 der VO(EU) 2018/858 (wenn keine EG-Typgenehmigung vorliegt)
Bei Zulassung auf Minderjährige:
eine persönlich abgegebene schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden.
Mitzubringende Unterlagen bei Exportfahrzeugen:
• Zulassungsbescheinigung Teil I
• Zulassungsbescheinigung Teil II
• Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU).
• Versicherung für Ausfuhrkennzeichen
• Fahrzeug muss bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden
• SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (siehe Downloads)
• Personalausweis, Reisepass oder EU-Aufenthaltstitel
• ggf. zu entstempelnde Kennzeichenschilder
• ggf. Vollmacht zur Zulassung durch Dritte (siehe Downloads)
• ggf. Empfangsbevollmächtigten falls Wohnsitz im Ausland
• ggf. technisches Gutachten einer Prüforganisation, ggfs. Einzelbetriebserlaubnis (zu beantragen bei der Bündelungsbehörde Fulda, nur erforderlich bei Gutachten nach § 19 Abs. 2 StVZO) oder bei Neufahrzeugen eine nationale Fahrzeug-Einzelgenehmigung nach Art. 45 der VO(EU) 2018/858 (wenn keine EG-Typgenehmigung vorliegt)
Bezüglich der Gebühren für den jeweiligen Vorgang verweisen wir auf die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Montag: | 08.00–17.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie daher vorher telefonisch oder online einen Termin.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen